Gebührenbefreiung
Neue Parkregelung für E-Fahrzeuge
Parkende Autos in Forchheim.
Parkende Autos in Forchheim. // Sandra Böhm/Stadt Forchheim
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion Fränkischer Tag
Forchheim

Ab April gelten neue Parkregelungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Forchheim und ganz Bayern. Laut einer Pressemitteilung dürfen ab diesem Zeitpunkt alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken.

Diese Regelung trat am Dienstag in Kraft und umfasst alle Parkplätze im öffentlichen Raum, die durch Parkscheinautomaten geregelt sind. Jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Die Verkehrsüberwachung der Stadt Forchheim teilte mit, dass diese Parkregelung nicht für Parkhäuser oder sonstige private Flächen gilt. Fahrzeuge, die die Gebührenbefreiung nutzen möchten, müssen eine entsprechend auf den Parkbeginn eingestellte Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen.

Auf öffentlichen Parkplätzen ist die jeweils zulässige Höchstparkdauer weiter zu beachten. Diese Höchstparkdauer gilt für alle Fahrzeuge und darf nicht überschritten werden. Wenn die maximal erlaubte Parkzeit beispielsweise eine oder zwei Stunden beträgt, dürfen auch E-Fahrzeuge diese Zeitgrenze nicht überschreiten. Die Gebührenbefreiung hebt diese Zeitbegrenzungen nicht auf. red

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