Führerscheinumtausch
Termin im Amt vereinbaren
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Forchheim

Der Pflichtumtausch der Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine beziehungsweise unbefristete EU-Kartenführerscheine), läuft gestaffelt mit jährlichen Tauschfristen. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin.

Nächste Frist: 19. Januar 2026

Derzeit sind demnach unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2026 zu tauschen. Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 und später sollten bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, während Papierführerscheine von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge vor 1953 erst bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. Bis dahin müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen, befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Diese werden seit 2013 ausgestellt. Dabei wird nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments befristet, nicht die Fahrberechtigung. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, kann ein neuer Scheckkartenführerschein beantragt werden.

Für den Pflichtumtausch ist ein persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle notwendig, wobei ein Termin zu vereinbaren ist. Termine können online unter lra-fo.de (Rubrik Aufgabenbereiche/Auto & Verkehr/Führerscheinstelle) gebucht werden. Dort finden sich eine Übersicht über die Umtauschfristen sowie alle notwendigen Unterlagen. Um einen fristgerechten Umtausch zu gewährleisten, wird empfohlen, sich noch in diesem Jahr um einen Termin zu bemühen; dies ist auch telefonisch möglich. red

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