In diesem Haus in Kalchreuth haben Polizisten einen der mutmaßlichen Täter im Fall von Alexandra R. festgenommen.
In diesem Haus in Kalchreuth haben Polizisten einen der mutmaßlichen Täter im Fall von Alexandra R. festgenommen. // FT-Archiv
Staatsanwaltschaft in Nürnberg erhebt Anklage wegen Mordes
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion Fränkischer Tag

Sie war im achten Monat schwanger, als Alexandra R. verschwunden ist. Kurz darauf vermutet die Polizei, dass sie Opfer eines Verbrechens geworden ist und nimmt zwei Männer fest - einen davon in Kalchreuth. Nun sollen sie wegen Mordes angeklagt werden.

 //  Nürnberg

Im Vermisstenfall Alexandra R. erhebt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nun Anklage gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Alexandra R., den 50-jährigen Dejan B., und seinen Geschäftspartner, den 48-jährigen Ugur T., wegen des Verdachts der Geiselnahme und des Mordes sowie weiterer Delikte. Die Anklage geht laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth von folgendem Sachverhalt aus: Am Vormittag des 9. Dezember 2022 folgten die Angeschuldigten Alexandra R. in einem Leihwagen zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat Schwangeren gehörte.

Dort überwältigten sie die Frau und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten mittels eines handschriftlichen Briefs zurückzunehmen. Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten ihre Leiche an einem bislang unbekannten Ort.

Konten von Alexandra R. genutzt

„Wie geplant“ haben die Angeschuldigten vorgetäuscht, heißt es in der Mitteilung, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer der Angeschuldigten versandte deswegen Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Menschen, bevor er das Telefon nach Italien brachte, um eine falsche Spur zu legen. Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich.

Dejan B. hatte die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R. während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt ausschließlich über die Firma des Ugur T., bei der auch Dejan B. angestellt war. Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B. mehrere Jahre lang 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden mittels der Firma von Ugur T. saniert, vermietet und veräußert.

Fall Alexandra R.: Mann in Kalchreuth festgenommen

Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, die zu den Anzeigen von Alexandra R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten. Um sich dennoch am Vermögen von Alexandra R. zu bereichern, erwirkten die Angeschuldigten mittels falscher Angaben einen Vollstreckungstitel für die von ihnen betriebene Firma gegen Alexandra R. in Höhe von 784.660,82 Euro. Alexandra R. ging zivilrechtlich dagegen vor und wurde nach Überzeugung der Anklagebehörde deshalb eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von den Angeschuldigten entführt und getötet.

Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedriger Beweggründe und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen und zu verdecken, als erfüllt an. Einen der beiden mutmaßlichen Täter hat die Polizei Anfang September vergangenen Jahres in Kalchreuth festgenommen. Die Angeschuldigten, die sich seit 6. September 2023 in Untersuchungshaft befinden, haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem mehr als 100 Zeugen und zehn Sachverständige benannt.

Entscheidung über Anklage im Fall Alexandra R.

Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth entscheidet nun darüber, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Angeschuldigten gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

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