Eine Drohne – wie auf diesem Symbolfoto zu sehen – dürfen nur mit Genehmigung in der Nähe des Uniklinikums Erlangen fliegen.
Eine Drohne – wie auf diesem Symbolfoto zu sehen – dürfen nur mit Genehmigung in der Nähe des Uniklinikums Erlangen fliegen. // adobe/Kadmy
Uniklinik etabliert Genehmigungsverfahren für Drohnenpiloten
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion Fränkischer Tag

Flugverbotszonen rund um Krankenhäuser gewährleisten, dass Hubschrauber sicher starten und landen. Trotzdem hat man seitens des Uniklinikums Erlangen nun ein neues Genehmigungsverfahren für Drohnenpiloten etabliert. Denn Drohnen kosten immer wieder wichtige Minuten, geht es um Leben und Tod.

 //  Erlangen

Im Notfall zählt jede Minute – im Ernstfall sogar jede Sekunde. Teilt das Uniklinikum Erlangen in einer Pressemitteilung mit. „Da ist es nicht nur ärgerlich, sondern grob fahrlässig, wenn die Rettungskette durch unbedachtes Verhalten gestört wird“, lässt sich Stefan Brunner, zuständig für die Arbeitssicherheit des Krankenhauses, darin zitieren.

„Erst Mitte Januar ist es dazu gekommen, dass ein Rettungshubschrauber an einer Unfallstelle nicht landen konnte, weil eine unbekannte Person eine Drohne darüber fliegen ließ. Der schwer verletzte Patient musste zunächst mit einem Rettungswagen zu einem mehrere Kilometer entfernten, sicheren Landeplatz gebracht werden. So etwas kostet unnötig Zeit und kann im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden.“ Um solche Situationen zu verhindern, gibt es in Deutschland rund um Krankenhäuser und Flugplätze, zu denen auch der Dachlandeplatz des Uniklinikums zählt, eine Flugverbotszone. In diesem Areals dürfen weder sogenannte Drohnen noch Modellflugzeuge aufsteigen.

Uniklinik Erlangen schützt Rechte von Patienten

Für bestimmte Zwecke und unter festgelegten Voraussetzungen können Drohnenpilotinnen und -piloten trotzdem eine Fluggenehmigung für diesen Bereich erhalten. Dafür hat das Uniklinikum Erlangen nun ein Antragsverfahren etabliert. In der Hugenottenstadt gilt laut Pressemitteilung, dass in einem Umkreis von eineinhalb Kilometern rund um den Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Chirurgischen Zentrums des Uniklinikums im Zentrum der Stadt sämtliche Flüge unbemannter Fluggeräte, unabhängig von der Flughöhe, grundsätzlich untersagt sind. „Damit stellen wir sicher, dass die An- und Abflüge der Rettungshubschrauber nicht gefährdet werden“, heißt es in den Worten von Stefan Brunner.

Ein Rettungshubschrauber fliegt Patienten von einem Unfall zur Uniklinik in Erlangen. Drohnen gefährden ihre Flüge.
Ein Rettungshubschrauber fliegt Patienten von einem Unfall zur Uniklinik in Erlangen. Drohnen gefährden ihre Flüge. // FT-Archiv

„Gleichzeitig wahren wir damit die Persönlichkeitsrechte unserer Patientinnen und Patienten, von Besucherinnen und Besuchern sowie von Dritten.“ Basis dieser Flugverbotszone ist die Luftverkehrsordnung (LuftVO). In Paragraf 21h „Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ ist festgelegt, in welchen Bereichen der Betrieb unbemannter Fluggeräte (Unmanned Air Systems/UAS wie Drohnen und Modellflugzeuge) nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. So gelten auch für den Bereich des Uniklinikums Erlangen luftfahrtrechtliche Vorgaben, die in Absatz 3 Satz 1 und Satz 10 zu finden sind.

Drohnen um Uniklinik Erlangen verboten

Da sich das Uniklinikum Erlangen in der Innenstadt befindet, komme es innerhalb der Flugverbotszone regelmäßig zu Interessenskonflikten, heißt es in der Pressemitteilung. Immer häufiger bitten gewerbliche Drohnenpiloten, die im Kundenauftrag Bild- oder Filmaufnahmen im Sicherheitsbereich anfertigen sollen, um eine Flugerlaubnis. Deshalb hat das Uniklinikum Erlangen nun auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung und in Abstimmung mit zuständigen Behörden und Stellen ein Verfahren festgelegt, wie diesem Wunsch nachgekommen werden kann, ohne Sicherheit und Persönlichkeitsrechte übermäßig zu gefährden. Das neue Verfahren ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen, Drohnenpiloten für gewerbliche Bild- und Filmaufnahmen jeweils befristet für ein Jahr eine Flugerlaubnis zu erteilen.

Privat begründete Flüge mit Drohnen, ferngesteuerten Modellflugzeugen und anderen unbemannten Fluggeräten sind allerdings weiterhin im Umkreis von eineinhalb Kilometern rund um den Dachlandeplatz luftfahrtrechtlich untersagt. Informationen und Unterlagen zur Beantragung einer Genehmigung von Flügen für Drohnen und Modellflugzeugen innerhalb der Flugverbotszone rund um das Uniklinikum Erlangenfinden sich unter www.uk-erlangen.de/presse/genehmigung-drohnenfluege/

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