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Windenergiegebiete
Öffentliches Beteiligungsverfahren in Main-Rhön startet
Das  Windenergiesteuerungskonzept und die neuen Windenergiegebiete der Region Main-Rhön wurden in Schweinfurt vorgestellt.
Das Windenergiesteuerungskonzept und die neuen Windenergiegebiete der Region Main-Rhön wurden in Schweinfurt vorgestellt. // Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion Fränkischer Tag
LKR Bad Kissingen – Um das regionale Windenergiesteuerungskonzept und die neuen Windenergiegebiete vorzustellen, tagte am 19. Februar der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön in Schweinfurt.
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Der Verbandsvorsitzende, Landrat Thomas Bold, machte deutlich, dass diese Sitzung nach einer intensiven und langen Planungsphase einen Meilenstein darstelle, so eine Pressemitteilung.

Nun könne der Entwurf der Windenergiegebiete in die öffentliche Beteiligung gehen. Ziel sei es, damit weitere verträgliche und möglichst konfliktfreie Flächen anzubieten und insgesamt eine ausgewogene räumliche Steuerung zu erreichen. Die Region Main-Rhön hat bereits seit 2014 23 Vorranggebiete (2400 Hektar/ha) und 41 Vorbehaltsgebiete (4300 ha) und damit insgesamt 1,7 Prozent der Regionsfläche für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Allerdings macht der Bundesgesetzgeber dem Freistaat die Vorgabe, bis zum Jahresende 2032 1,8 Prozent seiner Fläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen.

Zügiger neue Flächen für Windenergie bereitstellen

Windenergie ist eine wesentliche Säule einer kohlenstofffreien Energieversorgung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und als heimische Energiequelle zur Energieunabhängigkeit. Der Verbandsvorsitzende betonte darüber hinaus, dass Standortgemeinden von Windenergieanlagen inzwischen auch finanziell erheblich profitieren. Um zügiger neue Flächen für die Umsetzung von Windenergievorhaben bereitstellen zu können, erfolgt das Verfahren in der Region Main-Rhön in zwei Schritten.

Zunächst werden im Rahmen dieser Teilfortschreibung neue Flächen als Vorranggebiete für die Windnutzung im Regionalplan ausgewiesen beziehungsweise bestehende Gebiete erweitert. Dazu wurde ein Entwurf des Windenergiekonzeptes durch die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde in einem mehrstufigen Planungsverfahren erarbeitet. Um zu geeigneten, verträglichen Windenergiegebieten zu kommen, wurden über 100 Kriterien entwickelt und mit den Fachbehörden und Kommunen vorabgestimmt, wie zum Beispiel die Windhöffigkeit, Abstände zu Siedlungsflächen, Aspekte des Wald- und des Trinkwasserschutzes und das Landschaftsbild. Auch Konflikte mit dem Artenschutz sowie dem Schutz von Natura 2000-Gebieten werden vermieden.

17 neu geplante Vorranggebiete für die Windenergie

Im Rahmen der aktuellen Teilfortschreibung kommen 14 Erweiterungen von bestehenden Windenergiegebieten sowie 17 neu geplante Vorranggebiete für die Windenergie und damit insgesamt gut 4100 Hektar hinzu. Damit wäre vorläufig ein Windenergieausbau auf 2,7 Prozent der Fläche der Region Main-Rhön möglich, da die bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete aus dem Jahr 2014 zunächst weitestgehend bestehen bleiben.

Nach Abschluss dieser Teilfortschreibung werden dann in einem zweiten Schritt die im Jahre 2014 ausgewiesenen Gebiete überprüft, ob sie nach den aktuellen fachlichen Kriterien fortbestehen und zu Vorranggebieten aufgestuft werden können oder gegebenenfalls im Einzelfall aufgehoben werden.

Breite Zustimmung für Windenergiesteuerungskonzept

Das vorgestellte regionale Windenergiesteuerungskonzept fand breite Zustimmung. Einstimmig wurde die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen, in dem Kommunen, Fachstellen, Verbänden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen sowie zur Stellungnahme gegeben wird. Das Beteiligungsverfahren ist für Mitte März 2025 geplant und soll bis Ende April 2025 dauern.

Die umfangreichen Planunterlagen werden online auf der Homepage der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön veröffentlicht.

Darüber hinaus können diese dann auch persönlich bei der Regierung von Unterfranken sowie in den Landratsämtern Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge und Schweinfurt sowie bei der Stadt Schweinfurt während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

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