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Dringender Appell
Drei Ortschaften betroffen: Trinkwasser abkochen!
Abkochgebot Landkreis Coburg
In Teilen der Stadt Seßlach müssen Haushalte ab sofort ihr Wasser abkochen. // Symbolbild: Ronald Rinklef
Signet des Fränkischen Tags Fränkischer Tag
Itzgrund – Der Fachbereich Gesundheitswesen am Landratsamt Coburg hat für Teile des Itzgrunds ein Abkochgebot erlassen.

Das Landratsamt Coburg hat am Montagnachmittag (17. Juni 2024) eine wichtige Information veröffentlicht.

Demnach hat der Fachbereich Gesundheitswesen am Landratsamt Coburg ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen. Betroffen sind davon die Orte Herreth, Lahm und Pülsdorf (alle Gemeinde Itzgrund).

Trinkwasser abkochen!

Wichtig: Wer in einem dieser drei Orte wohnt und Trinkwasser benutzen möchte, muss dies vorher abkochen.

Zu den näheren Hintergründen des Abkochgebots macht das Landratsamt in seiner Information keine Angaben.

Wie wird Wasser abgekocht?

In einem Wasserkocher das Wasser so lange erhitzen, bis es einmal sprudelnd aufkocht. Es empfiehlt sich, das abgekochte Trinkwasser anschließend erst etwa zehn Minuten abkühlen zu lassen, ehe es für die Zubereitung von Speisen verwendet wird.

Aufpassen beim Waschen

Wer sich mit (Trink-)Wasser waschen möchte, muss das Wasser übrigens vorher nicht abkochen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, das Wasser nicht zu schlucken. Ebenso sollte das Wasser nicht in offene Wunden gelangen.

Abgekocht werden sollte das Wasser, das zum Zähneputzen verwendet wird. 

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