Im Jahre 1948 erarbeitete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Den insgesamt 65 Abgeordneten des Rates – von den Landtagen gewählt – gehörten nur vier Frauen an: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie gelten als die „Mütter des Grundgesetzes“ und waren 1949 wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Satz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wurde.
Anlässlich des 75. Geburtstages der Deutschen Verfassung greift der ehrenamtliche Integrationsbeauftragte des Landkreises Coburg, Kanat Akin, diese Thematik auf und lädt noch bis zum 30. Juni zu einer Wanderausstellung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die „Mütter des Grundgesetzes“ in die Kulturwerkstatt in Neustadt/Bahnhofstraße 22.
Jahrestag ins Gedächtnis bringen
„Das Grundgesetz ist einem massiven Stresstest ausgesetzt“, sagt Jurist Akin. „Das 75. Jubiläum ist daher meines Erachtens nicht nur in den Großstädten, sondern im gesamten Geltungsbereich zu feiern. Ich habe deshalb lange nach einer Möglichkeit gesucht, wie ich dieses Jubiläum vor Ort ins Bewusstsein rücken kann.“ Dabei habe sich der Kontakt zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergeben, das die Wanderausstellung betreut. Kooperationspartner des Projekts vor Ort sind neben der Kulturwerkstatt in Neustadt die Niederfüllbacher Stiftung sowie die Partnerschaften für Demokratie Coburg Land.
Die Ausstellung würdigt den Einsatz und den Verdienst der vier Frauen und erinnert daran, dass es auch heute weiterhin politisches Engagement braucht, um eine tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Ohne die Arbeit der vier Frauen (und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung einsetzten) wäre es im Jahr 1949 nicht zur Formulierung des Gleichberechtigungsartikels in Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz gekommen.
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