Schnell weg, dachte sich ein Unfallverursacher. Blöd nur, dass er Zeugen hatte. Wofür er sich jetzt neben Fahrerflucht verantworten muss.
Ein grauer VW Polo touchierte beim Ausparken auf dem Parkplatz neben dem Gasthaus Zur Linde einen geparkten Audi A4 Allroad Quattro. Das bemerkten zwei Kinder am Sonntag, 1. Juni, um 19.30 Uhr. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Fahrer vom Unfallort.
Kinder notieren sich das Kennzeichen
Die aufmerksamen Zeugen notierten sich das Kennzeichen und informierten einen Erwachsenen, der wiederum die Polizei verständigte. Dank der umsichtigen Kinder konnten die Kulmbacher Polizisten den Unfallverursacher schließlich an seiner Wohnadresse antreffen.
Da bei diesem Mann deutlicher Alkoholgeruch festgestellt wurde, führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von 1,2 Promille ergab. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Das erwartet den Flüchtigen
Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 2000 Euro. Der Unfallverursacher wird sich vor Gericht nicht nur wegen Fahrerflucht, sondern auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen.


