Nach einem Wildunfall einfach weiterfahren? Oder ein totes Tier sogar in den Kofferraum packen und mitnehmen? Eine ganz schlechte Idee, verrät Marco Gottesmann, Inspektionsleiter der Polizeiinspektion Stadtsteinach, im Gespräch mit der Bayerischen Rundschau.
Was am Freitagabend bei Himmelkron passierte
Was passieren kann, wenn Autofahrer nach einem Unfall tote Wildtiere einfach auf der Straße liegenlassen, wurde erst am Freitagabend auf der B 303 bei Himmelkron wieder deutlich. Das Ergebnis dort: Sachschaden in Höhe von 15.000 Euro.
Das Wildschwein wollte die Fahrbahn von links nach rechts überqueren. Ein Opelfahrer aus dem Landkreis Kulmbach kollidierte dabei mit dem Tier.
Der 37-Jährige war durch den Zusammenstoß so erschrocken, dass er die Unfallstelle verließ, ohne sich um die Absicherung der Gefahrenstelle zu kümmern.
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Ein 56-jähriger Mercedes-Fahrer aus dem Landkreis Hof erkannte das Hindernis zu spät und fuhr auf die auf der Fahrbahn liegende Wildsau auf.
Der Opelfahrer muss sich nun dafür verantworten, dass er nach Hause fuhr und sich nicht um die Absicherung der Unfallstelle kümmerte und die Polizei verständigte.
Polizei sagt: So verhält man sich richtig
Was in dem Fall richtig gewesen wäre, erklärt Marco Gottesmann so: „Man sollte die Unfallstelle wie bei jedem anderen Unfall auch absichern. Also Warndreieck aufstellen, Warnblinklicht an und die 110 anrufen.“ Gegebenenfalls könne man ein totes Tier auch von der Straße entfernen.
Das Tier einfach in den Kofferraum zu legen und mitzunehmen – das solle man erst recht nicht machen, so Gottesmann: „Dabei handelt es sich um Jagwilderei.“ Da reicht das Strafmaß von der Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Und wenn das Tier verletzt wegläuft?
Zuständig sind die jeweiligen Jagdpächter. Die kümmern sich laut Gottesmann um die Entsorgung toter Wildtiere. Und: Die Beamten wüssten auch, wen konkret sie in solchen Fällen kontaktieren müssten. Da selbst irgendeinen Jäger anzurufen, habe da keinen Sinn.
Und wenn das Tier sich aufrappelt und einfach wegläuft? „Auch hier ist es wichtig, die Polizei zu verständigen“, macht der Stadtsteinacher Inspektionsleiter deutlich.
Zum einen sei das ohnehin eine Ordnungswidrigkeit, das nicht zu melden. Zum anderen sei es wichtig, die Fährte des Tiers zu suchen: „Schließlich kann es passieren, dass es sonst qualvoll verendet.“