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Landratsamt warnt
Windpocken: Ausbruch an der Waldorfschule in Wernstein
Windpocken
An der Waldorfschule Wernstein gibt es Windpocken-Alarm. // Foto: na_dan race - fotolia
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Wernstein – Windpockenalarm an der Freien Waldorfschule in Wernstein: Das Landratsamt erlässt aufgrund akut konzentrierter Infektionen strikte Regeln, wer das Schulgelände betreten darf.
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Dem Staatlichen Gesundheitsamt am Landratsamt Kulmbach wurde am 13.  März 2025 die Infektion einer Schülerin mit Windpocken an der Freien Grund- und Mittelschule Wernstein gemeldet.

Die erkrankte Schülerin wurde noch am selben Tag zu Hause isoliert. Im Rahmen der Ermittlungen des Staatlichen Gesundheitsamtes Kulmbach wurden noch vier weitere klinisch bestätigte Krankheitsfälle identifiziert, die sich über die 1. bis 4. Klassen der betroffenen Schule erstrecken.

Fünf bestätigte Fälle

Durch die fünf bestätigten Krankheitsfälle und einer hohen Anzahl an Verdachtsfällen binnen weniger Tage innerhalb der 1. bis 4. Klassen der Freien Grund- und Mittelschule Wernstein ist nun mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Ausbruchsgeschehen auszugehen.

Einzelne Kontakte lassen sich nunmehr nur schwer nachvollziehen. Als erschwerender Faktor kommt hinzu, dass es durch gemeinsam genutzte Bereiche auf dem gesamten Schulgelände zu Überschneidungen zwischen den Klassen kommen kann. 

Landratsamt: akut konzentrierte Infektionen

Laut Landratsamt handelt es sich um akut konzentrierte Infektionen mit Windpocken. Schon dieser zeitliche Faktor sei auffällig und könne nicht ignoriert werden, heißt es in der Verfügung der Behörde. Darüber hinaus liege durch die unbekannte Impfquote eine besondere Situation vor.

Weiterhin sei die Wahrscheinlichkeit eines Kontakts zu Schwangeren, Neugeborenen und immungeschwächten Personen im schulischen Umfeld höher einzustufen als in der Gesamtbevölkerung.

Zusätzlich sei bei der Freien Grund- und Mittelschule Wernstein von einer Gemeinschaftseinrichtung mit nicht ausreichender Immunität auszugehen, wodurch das Ansteckungsrisiko für Kontaktpersonen sehr hoch ist. Somit ist von einer gefährlichen Situation auszugehen, die Maßnahmen erforderlich macht. 

Das ist zu beachten

Allen Personen, die engen Kontakt (beispielsweise längerer Aufenthalt in demselben Raum) zu einer mit Windpocken infizierten Person hatten, ist ab sofort das Betreten der Freien Grund- und Mittelschule Wernstein inklusive der Außenflächen untersagt. Das gilt insbesondere für die Schüler der 1. bis 4. Klassen sowie mit ihnen in einem Haushalt lebende Personen.

Das Betretungsverbot endet 16 Tage nach dem letzten Kontakt zu der ansteckungsfähig erkrankten Person. Ansteckungsfähig erkrankt ist eine Person, solange noch Bläschen oder Krusten der Windpocken vorhanden sind. 

Diese Ausnahmen gelten

Ausnahmen gelten für Personen, die zwei dokumentierte Impfungen gegen Windpocken vorweisen können oder die in der Vergangenheit eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben (Nachweis durch ärztliches Zeugnis oder Labor-Titerbestimmung) oder vor 2004 geboren und in Deutschland aufgewachsen sind.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 19. März bis einschließlich 4. April 2025. 

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