Der Schulverband Untersteinach-Ludwigschorgast hat seinen Haushalt verabschiedet.
Der Schulverband Untersteinach-Ludwigschorgast hat seinen Haushalt verabschiedet. // Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Schulverband investiert 55.000 Euro in die EDV

Weder die Klassenräume noch die Fachräume entsprechen derzeit der Richtlinie „Digitales Klassenzimmer“. Der Schulverband will nachbessern.

 //  Untersteinach

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde von der Verbandsversammlung des Schulverbandes der Grundschule Untersteinach-Ludwigschorgast einstimmig genehmigt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 618.679 Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 143.230 Euro.

Zum 1. Oktober 2023 lagen folgende Schülerzahlen vor: Guttenberg 7; Kupferberg 36; Ludwigschorgast 41 und Untersteinach 55. Diese Schülerzahlen bilden die Basis für die Umlage der Schulverbandsausgaben auf die Mitgliedsgemeinden.

Die größten Einnahmen

Im Verwaltungshaushalt bildet die Schulverbandsumlage mit 411.172 Euro die größte Einnahme. Es folgen die Kostensätze des Schulverbandes Stadtsteinach-Untersteinach mit 103.940 Euro, die Zuwendungen für die Schülerbeförderung mit 41.647 Euro, die Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 35.030 Euro und die Einnahmen bei der Mittagsbetreuung mit 19.110 Euro. Daneben noch Zuweisungen und Zuschüsse mit 7530 Euro und sonstige Einnahmen mit 250 Euro. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt teilen sich wie folgt auf: Erstattungen an den Schulverband Stadt-steinach-Untersteinach: 64.100 Euro, Verwaltung und Betrieb Untersteinach: 66.360 Euro, Verwaltung und Betrieb Ludwigschorgast: 33.260 Euro, Schülerbeförderung: 54.000 Euro, Mieten: 81.500 Euro, Personalausgaben: 76.589 Euro, Erstattungen an die Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach: 235.060 Euro, Zuweisungen und Zuschüsse: 5440 Euro und Mittagsbetreuung: 2370 Euro. An den Vermögenshaushalt erfolgt durch den Schulverband keine Zuführung.

Die Einnahmen im Vermögenshaushalt mit 143.230 Euro teilen sich wie folgt auf: Digitalpakt: 46.800 Euro, Administrationförderung: 3980 Euro und Sollüberschuss 92.450 Euro. Dem stehen folgende Ausgaben gegenüber: Digitalpakt: 53.200 Euro, EDV-Ausstattung: 55.000 Euro und Zuführung an den Verwaltungshaushalt 35.000 Euro.

Verband hat keine Schulden

Wie Verwaltungsleiterin Christiane Schuck aufzeigte, hat der Schulverband Untersteinach-Ludwigschorgast keine Schulden. Die allgemeine Rücklage beträgt zum Jahresende 2023 102.448 Euro, und darin ist der Sollüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 92.448 Euro enthalten. Bezogen auf die Schülerzahl zum 1. Oktober 2023 beträgt die Umlage 2958,07 Euro pro Schüler und verteilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden: Guttenberg: 20.706 Euro, Kupferberg: 106.490 Euro, Ludwigschorgast: 121.280 Euro und Untersteinach: 162.693 Euro. Im letzten Jahr betrug die Schulverbandsumlage noch 365.592 Euro und die Umlage pro Schüler belief sich auf 3151 Euro.

Der Haushalt 2024 übersteigt die Ansätze des Haushaltsjahres 2023 im Verwaltungshaushalt und auch im Vermögenshaushalt. Es wurde ferner darauf hingewiesen, dass der Grundschulverband Stadtsteinach-Untersteinach keine Schüler mehr im Schulhaus in Untersteinach beschult. Die anfallenden Kosten für die Unterhaltung des Schulhauses sind somit in erster Linie vom Grundschulverband selbst zu tragen.

Nach intensiven Gesprächen konnte jedoch vereinbart werden, dass sich der Mittelschulverband Stadtsteinach-Untersteinach an den Kosten zur Unterhaltung des Schulhauses mit beteiligt.

Digitales Klassenzimmer

Seit Mitte 2024 ist der Grundschulverband Mitglied in der Zweckvereinbarung „Admin-Schul-IT“ zusammen mit den Sachaufwandsträgern der Grund- und Mittelschulen in Mainleus, Thurnau, Himmelkron und Neuenmarkt-Wirsberg. Kämmerer Christopher Buß machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass weder die Klassenräume noch die Fachräume derzeit der Richtlinie „Digitales Klassenzimmer“ entsprechen und dies zur Kürzung oder gar zum Entfall der Fördergelder aus dem Förderprogramm BayARN führen könnte. Es sei daher unabdingbar, die entsprechenden Investitionen zu tätigen und die Fördergelder aus dem Förderprogramm zu beantragen.

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