Erst kürzlich ist wieder an der Kreisstraße LIF 4 ein Ortsschild in Rothmannsthal entwendet worden.
Zuvor waren schon die Ortstafeln von Kloster Banz entfernt worden.
Der Diebstahl von Ortstafeln ist kein „Kavaliersdelikt“. Wird ein Straßenschild gestohlen, droht eine Anzeige, teilt das Landratsamt mit. Als Straftatbestände kämen vor allem Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr infrage.
Ortstafeln markieren den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und sind meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets positioniert. Die Ortstafel signalisiere dem Autofahrer den Beginn einer Ortschaft und begrenze die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf meist 50 km/h. Die Rückseite der Ortstafel diene als Hinweis, diese Beschränkungen wieder aufzuheben. Neben dem wiederholten Diebstahl von Ortstafeln stellten auch die Entwendung anderer Verkehrszeichen wie Baustellenbeschilderung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen eine folgenschwere Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Schwerwiegende Folgen könnten drohen, wenn diese Geschwindigkeitsbegrenzungen entwendet würden: Verkehrsteilnehmer würden wegen des fehlenden Ortsschilds mit annähernd 100 km/h in die Ortschaft rasen und verursachten Personen- oder Sachschaden. In solchen Fällen könne ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen: „Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Kosten für Steuerzahler
Verkehrszeichen würden juristisch als „Anlagen“ des öffentlichen Straßenverkehrs gelten. „Darüber hinaus kostet die Wiederherstellung und Montage eines Verkehrszeichens dem Steuerzahler ca. 500 Euro“, erklärt der Leiter des Kreisbauhofes in Bad Staffelstein, Heiko Tremel. Hinweise zu gestohlenen Schildern nimmt auch jede Polizeidienststelle entgegen, da der Landkreis Lichtenfels jeden Diebstahl von Verkehrszeichen zur Anzeige bringt.