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Strafe für Klimablockade
Jesuitenpater im Gefängnis: «Essen ist gut»
Jesuitenpater geht nach Klimaaktion ins Gefängnis
Der 63-jährige Pater weigerte sich, eine Geldstrafe zu zahlen. Stattdessen tritt er die Ersatzfreiheitsstrafe an. (Archivbild) // Daniel Löb/dpa
Jesuitenpater geht nach Klimaaktion ins Gefängnis
Die Ersatzhaft sei der letzte Protest gegen die Defizite in der Klimapolitik, erklärte Alt. (Archivbild) // Daniel Löb/dpa
von dpa
Nürnberg – Anstatt an den Kar- und Ostertagen Gottesdienste zu feiern und zu predigen, sitzt der Jesuitenpater Jörg Alt im Gefängnis. Wie geht es ihm dort?
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Der Jesuitenpater Jörg Alt verbringt Ostern im Gefängnis. Er verbüßt in Nürnberg eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil er wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten verurteilt worden ist. «Gerade in diesen Tagen fühle ich mich Jesus sehr verbunden», sagte er den «Nürnberger Nachrichten» (Samstag). 

Die Geldstrafe, zu der Alt verurteilt worden war, wollte er nicht zahlen. Deshalb muss er 25 Tage ins Gefängnis. «Sie könnten fast alle meine Enkel sein», sagte Alt über seine Mithäftlinge. Er freue sich, dass die Frühjahrshitze beim Hofgang zu Diskussionen über die Klimakrise führte. Ab und an werde er «Opa» genannt.  «Vergnügungssteuerpflichtig» sei der Aufenthalt «wahrlich nicht», schilderte Alt weiter. «Aber das Essen ist gut.»

Festgeklebt auf der Straße am Hauptbahnhof

Jörg Alt sagte weiter, er habe bis vor fünf Jahren nicht geglaubt, eines Tages Straftaten zu begehen, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Doch für ihn sei die Entscheidung zwingend.

Alt hatte sich zusammen mit anderen Demonstrierenden im August 2022 vor dem Nürnberger Hauptbahnhof auf der Straße festgeklebt und so den Verkehr blockiert. Das Landgericht Nürnberg verurteilte ihn deshalb wegen mehrfacher Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. 

Der Jesuitenpater hatte in der Vergangenheit wiederholt mit seinem Kampf für eine Finanztransaktionssteuer und mit Klimaprotesten Schlagzeilen gemacht. Auch wegen einer rund anderthalbstündigen Straßenblockade von Klimaaktivisten vor dem Münchner Justizministerium im Oktober 2022 stand er bereits vor Gericht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte ein Berufungsurteil in dem Fall aber jüngst aufgehoben, weil das Strafmaß und die Höhe der Tagessätze nicht genau begründet worden waren.

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