Nach einer Durchsuchung bei einem Mann wegen einer mutmaßlichen «Schwachkopf»-Beleidigung gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf X soll der Beschuldigte eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Haßfurt habe einen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Volksverhetzung erlassen, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Der Anwalt des Beschuldigten kündigte an, Einspruch einzulegen. In dem Fall käme es zu einem Prozess.
«Schwachkopf»-Post selbst fällt «nicht beträchtlich ins Gewicht»
Mit Blick auf den «Schwachkopf»-Post selbst seien die Ermittlungen vorläufig eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg mit. Neben den anderen Vorwürfen gegen den Mann falle die zu erwartende Strafe für die im Frühjahr 2024 auf X hochgeladene Bilddatei mit einem Porträtfoto Habecks und dem Schriftzug «Schwachkopf PROFESSIONAL» «nicht beträchtlich ins Gewicht». Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft deshalb wegen des Vorwurfs der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens ermittelt.
Worum genau es bei den im Strafbefehl noch enthaltenen Vorwürfen geht, blieb zunächst unklar. Der Anwalt des Beschuldigten, Marcus Pretzell, sprach unter anderem von einem Hitler-Porträt, das der Mann mit Kontext versehen retweetet habe. Mit Blick auf die nun noch sechs vorgeworfenen Fälle sagte Pretzell nur, es gehe um «unterschiedlichste Dinge».
Geldstrafe auch wegen Vorwurf der Volksverhetzung beantragt
Die Staatsanwaltschaft hatte während der Ermittlungen mitgeteilt, der Mann solle im Frühjahr 2024 auf X ein Bild mit Bezug zur Nazi-Zeit hochgeladen haben, das möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte.
Darauf sind den Ermittlern zufolge ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift «Deutsche kauft nicht bei Juden» zu sehen sowie unter anderem der Zusatztext «Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!». Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Wirbel um Durchsuchung im November
Die Durchsuchung wegen des «Schwachkopf»-Memes bei dem Mann in Unterfranken hatte selbst im Umfeld des noch amtierenden Wirtschaftsministers Verwunderung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft Bamberg teilte später mit, die Durchsuchung sei schon beantragt worden, bevor der Grünen-Politiker in dem Fall selbst Anzeige stellte. Der Vorfall sei über ein Online-Portal dem Bundeskriminalamt gemeldet worden.
An der Strafverfolgung habe es ein besonderes öffentliches Interesse gegeben, argumentierte die Ermittlungsbehörde. Bei Habeck gehe es um einen Bundesminister und den deutschen Vizekanzler. Außerdem hätten bei dem 64 Jahre alten Beschuldigten «Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung» bestanden. Bei der Durchsuchung an einem bundesweiten Aktionstag im November stellten die Ermittler ein Tablet bei dem 64-Jährigen sicher.