Aktionstag «Keine Ausreden mehr - AfD-Verbot jetzt!» - München
Eine Demonstrantin hält ein Plakat mit der Aufschrift «Asozial - Feindselig - Dumm» bei einer Demonstration gegen die AfD in München hoch. // Tobias Hase/dpa
Aktionstag «Keine Ausreden mehr - AfD-Verbot jetzt!» - München
Etwa 2.500 Menschen haben in München für ein AfD-Verbot demonstriert. // Tobias Hase/dpa
Aktionstag «Keine Ausreden mehr - AfD-Verbot jetzt!» - München
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD) hält einen Aufkleber zum Thema AfD-Verbot bei einer Demonstration in München. // Tobias Hase/dpa
Tausende demonstrieren für AfD-Verbot in Bayern
von dpa

Unter dem Motto «AfD-Verbot jetzt» haben Initiativen zu Kundgebungen in ganz Deutschland aufgerufen. Auch in bayerischen Städten gehen viele auf die Straße.

 // München/Nürnberg
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Im Rahmen von bundesweiten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und für ein AfD-Verbot sind in mehreren bayerischen Städten etwa 3.000 Menschen auf die Straße gegangen. In München kamen zu der größten Demo im Freistaat laut Polizei etwa 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In Nürnberg hatten die Beamten kurz nach Beginn der Veranstaltung etwa 400 Menschen gezählt. Es kämen allerdings noch weitere dazu, sagte ein Polizeisprecher. In Augsburg waren es laut Polizei rund 70 Demonstranten.

Demonstrationen bundesweit in 60 Städten

Am Sonntag waren in mehr als 60 deutschen Städten entsprechende Kundgebungen geplant. Das Netzwerk «Zusammen gegen Rechts» und die Initiative «Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt» hatten zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen. Die Organisatoren fordern die Bundesregierung auf, umgehend ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD Anfang Mai zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» hoch. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.

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