Auf den Friedhöfen der Stadt Bad Brückenau sind die Nutzungsrechte an verschiedenen Familien- und Reihengräbern abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten sind der städtischen Friedhofsverwaltung unbekannt beziehungsweise konnten nicht ermittelt werden, so eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätte auf deren Kosten zu entfernen und das Grab einzuebnen oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Brückenau zu beantragen. Bei Entfernung ist der Friedhofsverwaltung der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Entfernung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. Die Dienstleister dürfen in den Friedhöfen ihre Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
Die betroffenen Grabstätten sind den Bekanntmachungen in den Aushängekästen der Stadt zu entnehmen. red