Agentur für Arbeit
Termin ab 1. Mai erforderlich
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Schweinfurt

Die Agentur für Arbeit Schweinfurt und ihre zugehörigen Geschäftsstellen Bad Kissingen, Bad Neustadt und Haßfurt stellen ab dem 1. Mai 2025 auf ein reines Terminvergabesystem um. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger für alle Anliegen, einschließlich Arbeitslosmeldungen und allgemeiner Anfragen, zwingend vorab einen Termin vereinbaren müssen, sofern sie diese nicht über die digitalen Dienstleistungen der Agentur für Arbeit (eServices) erledigt werden können. Das geht aus einer Pressemitteilung der Agentur hervor.

Dieser Schritt dient dazu, Wartezeiten zu reduzieren, Abläufe zu optimieren und eine noch individuellere und passgenauere Beratung zu gewährleisten. Durch die vorherige Terminplanung können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit besser auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden vorbereiten und die Beratungsgespräche effizienter gestalten.

Spontan nur in akuten Notlagen

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Mai ist ein spontaner Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung in den Dienststellen der Agentur für Arbeit Schweinfurt nur noch in Ausnahmefällen und in akuten Notlagen möglich.

Termine können bequem und einfach online über die Webseite der Agentur für Arbeit Schweinfurt (arbeitsagentur.de/vor-ort/schweinfurt) oder telefonisch unter der Service-Rufnummer 0800/ 455 55 00 vereinbart werden. Die Agentur für Arbeit Schweinfurt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme und appelliert, die Möglichkeit der Online- oder telefonischen Terminvereinbarung rechtzeitig zu nutzen. red

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