Ein falscher Klick – und schon macht man sich strafbar. Dass das im Internet schneller passieren kann, als viele denken, wurde den Schülerinnen und Schülern der zehnten Klassen beim Besuch des...
Ein falscher Klick – und schon macht man sich strafbar. Dass das im Internet schneller passieren kann, als viele denken, wurde den Schülerinnen und Schülern der zehnten Klassen beim Besuch des Staatsanwalts in ihrem Klassenzimmer bewusst: Staatsanwalt Johannes Obenauf kam auf Einladung von Wirtschaftslehrerin Janina Gebelein an das Gymnasium Fränkische Schweiz in Ebermannstadt und informierte die Jugendlichen über die rechtlichen Risiken im Netz und die Bedeutung der Grundrechte. Was folgte, war kein langweiliger Vortrag, sondern ein spannender, teils auch erschreckender Einblick in die Welt des Rechts, die näher am Alltag ist, als manche dachten.
Obenauf begann seinen Vortrag mit einem sehr lebensnahen Thema: den Gefahren von Gruppenchats. Gemeinsam diskutierte er mit den Anwesenden über Inhalte, die man oftmals aus Unwissenheit leichtfertig teilt – ohne sich der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Dazu zählen beispielsweise Bilder von anderen Personen, Tonaufnahmen von privaten Gesprächen wie etwa das im Klassenzimmer Gesagte, strafbare ideologische Symbole oder Sprache – auch einschließlich vermeintlicher Witze – sowie klassische Delikte wie Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede oder auch das Versenden von Nacktbildern.
Besonders die Beleidigung werde oft fälschlicherweise mit der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Obenauf stellte hier allerdings klar, dass es sich um eine Beleidigung handelt, wenn sich eine Aussage konkret gegen eine Person richtet und diese nicht auf Tatsachen beruht.
Nicht alle Grundrechte geläufig
Doch es gibt nicht nur das Grundrecht der Meinungsfreiheit, sondern insgesamt 19 Grundrechte. Der Staatsanwalt befragte die Jugendlichen, welche Grundrechte sie bereits kennen würden. Genannt wurden bekannte wie die Menschenwürde, das Recht auf Freiheit, also sowohl das Recht auf körperliche Unversehrtheit als auch auf die Entfaltung der Persönlichkeit, und die Gleichheit vor dem Gesetz. Dann geriet das Aufzählen aber ins Stocken. Obenauf erklärte, dass „viele dieser Grundrechte für uns mittlerweile so selbstverständlich erscheinen, dass uns gar nicht bewusst ist, was sie eigentlich beinhalten“. Das sei zunächst etwas Gutes, denn sie wirken so gut, dass sie nicht zum Problem des Einzelnen würden. Aber dennoch würde sie jeder vermissen, gäbe es sie nicht.
Zu den weiteren Grundrechten zählen unter anderem die Freiheit von Erziehung und Ehe, die Versammlungsfreiheit, die Unverletzlichkeit des Wohnraums oder sogar das Briefgeheimnis.
Natürlich brauche der Staat die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen in diese Rechte einzugreifen – etwa bei einer Straftat oder einer Notlage. Einige Beispiele dafür sind die Freiheitsstrafe oder der Fall, dass ein Polizeibeamter im Einsatz eine Person erschießt, die eine unmittelbare Gefahr darstellt.
Obenauf stellte die Jugendlichen vor ein ethisches Dilemma und ließ sie dieses anhand des neu gewonnen Wissens beurteilen: Ein Flugzeug mit 200 Passagieren wird von Terroristen entführt. Sie planen, es in ein Fußballstadion stürzen zu lassen, das mit 50.000 Menschen gefüllt ist und aus technischen Gründen nicht evakuiert werden kann. Darf ein Bundeswehrsoldat das Flugzeug abschießen, um die größere Katastrophe zu verhindern?
Es lassen sich unterschiedliche Argumente hervorbringen. So würde für einen Abschuss sprechen, dass die Passagiere im Flugzeug ja ohnehin bereits „dem Tod geweiht“ sind oder dass damit weniger Menschenleben betroffen wären. Damit würde man jedoch die Insassen an Bord versachlichen, was einem Verstoß gegen die Menschenwürde gleichkomme. Der Staatsanwalt beantwortete die Frage nicht final. Er ließ die Antwort offen, um zum Nachdenken und Diskutieren anzuregen. red