Ein Fall, der die Region erschüttert hat, findet seinen Abschluss: Dejan B. und Ugur T. wurden wegen des Mordes an der hochschwangeren Alexandra R. zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Fall Alexandra R. hat die Region über Monate hinweg in Atem gehalten. Am 9. Dezember 2022 verschwand die Hochschwangere aus Katzwang spurlos. Im Mammutprozess, der seit Anfang April am Landgericht Nürnberg-Fürth lief, wurden am Mittwoch der ehemalige Lebensgefährte von Alexandra R., Dejan B., und sein Geschäftspartner Ugur T. aus Kalchreuth des Mordes an der Frau schuldig gesprochen.
30 Verhandlungstage, über 140 Zeugen und mehr als 300 Dokumente und Urkunden überzeugten die Strafkammer davon, dass Dejan B. und Ugur T. das Opfer gemeinsam in Schwabach entführten, sie töteten und ihre Leiche entsorgten. Die Beteiligung von Ugur T. sei durch ein „arbeitsteiliges Zusammenwirken der Angeklagten in weitreichenden Teilen des Tatbestandes“ erwiesen. Es gebe keinerlei Hinweise, dass einer der beiden Angeklagten ohne das Wissen oder die Billigung des anderen gehandelt hätte. Ebenso gebe es kein Indiz dafür, dass ein anderer als die beiden Angeklagten beteiligt war.
Schuld wiegt besonders schwer
Zusätzlich zum Mord bestimmte die Kammer die besondere Schwere der Schuld. Beide Männer haben also keine Aussicht darauf, ihre Haftstrafe vorzeitig beenden zu können. Neben dem Mordvorwurf haben die beiden Männer sich nach Ansicht des Gerichts auch der Freiheitsberaubung mit Todesfolge, sowie der Nötigung und des Schwangerschaftsabbruchs schuldig gemacht. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war Alexandra R. im achten Monat schwanger.
In der Urteilsbegründung erklärte der vorsitzende Richter Gregor Zaar, dass die Kammer den Tathergang, den die Anklage schilderte, als wahrheitsgetreu ansehe. „Ein Indiz entfaltet seine Beweiskraft nie für sich allein, sondern in der Gesamtschau mit allen Indizien“, so Zaar. Die Indizien für die Schuld der Angeklagten seien vielzählig und dicht.
Keine Anzeichen für freiwilliges Untertauchen
Demnach haben die beiden Männer Alexandra R. nicht nur entführt und getötet, sondern auch ihre Leiche verschwinden lassen. Noch am selben Tag legte Ugur T. mit dem Handy des Opfers eine falsche Spur nach Italien, wo er es kurz nach dem Grenzübergang auf einen geparkten Lkw legte. Dadurch sollte ein selbstständiges Abtauchen von Alexandra R. suggeriert werden. Diese Möglichkeit jedoch schließt das Gericht aus.
Es deute nichts darauf hin, dass Alexandra R. aus eigenem Antrieb verschwunden sei, auch eine spontane Übersprungshandlung sei „persönlichkeitsfremd“. In den Stunden vor ihrem Verschwinden habe sie sich im Internet über Geburtsvorbereitungskurse informiert und Möbel für das neue Haus angeschaut, in das sie mit ihrem Lebensgefährten und dem gemeinsamen Kind ziehen wollte.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Als Grund für den Mord sieht das Gericht die Absicht der beiden Männer, einen Betrug zu vertuschen. Nachdem Alexandra R. im März 2022 ihre Konten für Dejan B. gesperrt hatte, hatten die beiden Angeklagten versucht, über einen Vollstreckungsbefehl knapp 800.000 Euro vom Opfer zu pfänden. Bevor Alexandra R. starb, hatten die beiden sie nachweislich dazu gezwungen, ihre Anzeigen gegen die beiden schriftlich zurückzuziehen. „Niemand sonst hatte ein Motiv“, so Zaar.
Rechtsanwalt Harald Straßner, der Vertreter der Nebenklage, zeigt sich vom Urteil wenig überrascht. Richter Zaar habe in der Begründung jedes Detail noch einmal aufgegriffen, jeden Zweifel, falls noch vorhanden, ausgeräumt. Der Bruder von Alexandra R. sei mit dem Urteil soweit möglich zufrieden. „Es ist schlicht unvorstellbar, was da geschehen sein muss“, so Straßner. Für die Familie von Alexandra R. habe sich seit ihrem Tod alles verändert. „Das ist auch damit begründet, dass eine echte Trauer bisher so nicht stattfinden konnte. Dazu wird dieses Urteil ein kleines Stück beitragen“, sagte Straßner. „Aber nach wie vor wissen wir nicht, was tatsächlich mit Alexandra R. passiert ist, wir wissen nicht, wo sie ist, wir haben keinen Ort der Trauer für die Familie. Das ist psychologisch eine große Katastrophe.“
Die beiden Angeklagten haben die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Ob sie dies in Anspruch nehmen wollen, wollten die Verteidiger am Mittwoch noch nicht kommentieren. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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