Fall 1
Skoda beschädigt und weggefahren
Am Gründonnerstag gegen 4.45 Uhr stellte eine 38-jährige Landkreisbewohnerin ihren Skoda Citigo auf dem Parkplatz des Küpser Rewe-Marktes ab. Als sie gegen 16.30 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkte sie einen Unfallschaden an der rechten Seite.
Ein Unbekannter war mit seinem Auto offenbar gegen den Skoda gestoßen und entfernte sich anschließend von der Unfallörtlichkeit, ohne den Vorfall zu melden.
Zeugen werden gebeten, sich telefonisch unter 09261/5030 bei der Polizei Kronach zu melden.
Fall 2
Mercedes angefahren
Eine weitere Unfallflucht ereignete sich am Donnerstag gegen 14 Uhr: Ein 39-Jähriger hatte seinen Mercedes Citan im Heinrichsröthlein in Nordhalben abgestellt. Als der Mann eine halbe Stunde später zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er einen Schaden an der Fahrzeugfront fest.
Ein bislang Unbekannter war in der Zwischenzeit offenbar gegen das geparkte Fahrzeug gestoßen und entfernte sich im Anschluss, ohne den Unfall mitzuteilen.
Zeugen, die Hinweise zu dem flüchtigen Fahrer oder dem Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 09263/975020 bei der Polizei Ludwigsstadt zu melden.
Fall 3
80-Jährige fährt 95-Jährige um
Eine 80-Jährige aus dem Landkreis Kronach wollte ebenfalls am Donnerstag gegen 10.30 Uhr nach dem Einkauf mit ihrem Citroen auf dem Parkplatz eines örtlichen Supermarktes in Stockheim rückwärts ausparken.
Dabei übersah sie eine hinter dem Fahrzeug vorbeigehende 95-Jährige und stieß gegen sie. Die Fußgängerin stürzte aufgrund des Zusammenstoßes zu Boden und musste mit Verdacht auf eine Beinfraktur durch einen verständigten Rettungswagen ins Klinikum Kronach verbracht werden.
Fall 4
Alkoholisiert in Rothenkirchen unterwegs
Am Donnerstagnachmittag gegen 16.40 Uhr wurde ein 37-jähriger Audifahrer in Rothenkirchen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten konnten hierbei Alkoholgeruch im Fahrzeuginnern feststellen.
Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,6 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten.