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Informationen vom Notar
Lokaler Experte: So funktionieren Verschenken und Vererben
Notar  Markus Roßmann aus Münnerstadt hielt einen Vortrag zum Thema „Vererben, Verschenken, Verrenten“ in Thundorf und beantwortete dabei auch Fragen.
Notar Markus Roßmann aus Münnerstadt hielt einen Vortrag zum Thema „Vererben, Verschenken, Verrenten“ in Thundorf und beantwortete dabei auch Fragen. // Philipp Bauernschubert
Signet des Fränkischen Tags von Philipp Bauernschubert Fränkischer Tag
Thundorf – Der CSU-Ortsverband Thundorf lud Notar Markus Roßmann aus Münnerstadt zu einem Vortrag zum Thema „Vererben, Verschenken, Verrenten“ ein.

Unter dem Motto „Vererben, Verschenken, Verrenten“ fand in der Festhalle Thundorf ein Informationsnachmittag des CSU-Ortsverbandes zum Thema Vorsorge zur Vermeidung von Nachteilen im Sozialhilfefall und Erhalt von geschaffenem Immobilien- und Geldvermögen statt. Den Vortrag hielt Notar Markus Roßmann aus Münnerstadt.

Irgendwann möchte jeder im besten Sinne „sein Zeug regeln“. Dann stellt sich die Frage: Welche Möglichkeiten es gibt, und welche Vor- und Nachteile sind zu beachten. Hier ist an vieles zu denken, zum Beispiel an den richtigen Zeitpunkt (zu Lebzeiten oder durch Testament), die Absicherung eines Schenkers, steuerliche und sozialhilferechtliche Besonderheiten (zum Beispiel im Pflegefall).

Durch richtiges und rechtzeitiges Vorgehen kann geschaffenes Immobilien- und Geldvermögen von Generation zu Generation weitergegeben werden. Notar Markus Roßmann aus Münnerstadt gab einen Überblick über die Möglichkeiten und zeigte auf, wie dabei Fehler vermieden werden können. Der Referent musste viele Fragen beantworten.

Pflegefall als Sozialhilferisiko

In seinen Ausführungen ging Roßmann auf den Pflegefall als Sozialhilferisiko ein. Themeninhalt waren die Kosten für Verpflegungssätze, wenn Kinder für ihre Eltern zu Sozialhilfeleistungen herangezogen werden, ab 100.000 Euro Bruttoeinkommen jährlich, wobei es auch Härtefallregelungen gibt. Das Thema Schonvermögen wird im Sozialfall nicht mit angerechnet.

Dazu zählt das Auto mit 7500 Euro, 10.000 Euro pro volljährige Person und das angemessene Hausgrundstück.

Zum Thema Haus führte der Notar aus, dass dieses verwertet werden kann, zum Beispiel zu den Kosten eines Heimplatzes, oder wenn die pflegebedürftige Person im Haus ist und der Partner nicht mehr darin wohnt. Bei der Vorsorge zur Vermeidung von Nachteilen im Sozialfall und dem Erhalt von Immobilien, beziehungsweise Geldvermögen ging Roßmann auf das „Verschenken, Vererben und Verleben“ ein.

Zehn-Jahresfrist beim Verschenken beachten

Beim Verschenken einer Immobilie ist die Zehn-Jahresfrist zu beachten. Während dieser Zeit von zehn Jahren ist die Immobilie im Sozialfall greifbar. Dabei gilt der Grundsatz „Alles oder Nichts“, das heißt. Erst nach Ablauf der zehn Jahre ist die gesamte Immobilie geschützt. Wenn innerhalb der zehn Jahre eine Deckungslücke bei den Sozialhilfeleistungen auftritt, können monatliche Beiträge entsprechend der Höhe der Deckungslücke verlangt werden. Jedoch maximal bis zum Wert des „Geschenks“ (Beispiel hier Immobilie). Alle zehn Jahre können an Kinder 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden. Aus den Reihen der Besucher kam die Frage, wer den Wert einer Immobilie festlege. Roßmanns Antwort: Banken oder Gutachter.

Ob es die Möglichkeit gebe, das Haus innerhalb der Familie zu verkaufen, statt zu verschenken, wurde der Referent gefragt. Dessen Antwort: Ja, aber dann muss auch nachweislich Geld fließen. Die Frage, ob das Haus innerhalb der Zehn-Jahresfrist nach der Schenkung verkauft werden könne, beantwortete Roßmann mit Ja, aber nur wenn entsprechend notariell festgeschrieben. Zum Ende des Vortrages dankte die Vorsitzende des CSU-Ortsverbandes und Bürgermeisterin der Gemeinde Thundorf, Judith Dekant, dem Referenten und überreichte ihm ein Weinpräsent.

Nächste Termine

Die nächsten Termine des CSU-Ortsverbandes Thundorf sind politische Frühschoppen zum Thema „Gemeindepolitik“, „Was brennt den Bürgerinnen und Bürgern auf den Nägeln?“, und „Wo drückt der Schuh?“ am Sonntag, 9. Februar, in Thundorf, am Sonntag, 6. April, in Rothhausen und am Sonntag, 1. Juni, in Theinfeld.

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