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Neue Friedhofssatzung Neustadt
Stadtrat führt Pflegeleichtes Familiengrab ein
Neustadter Friedhof.
Neustadter Friedhof. // Cindy Dötschel
Signet des Fränkischen Tags von Martin Rebhan Fränkischer Tag
Neustadt – Der Stadtrat von Neustadt hat in seiner letzten Sitzung des Jahres nicht nur die Einführung des „pflegeleichten Familiengrabs“ beschlossen, sondern auch Feuerwehrgebühren angepasst.

Dem vermehrten Wunsch nach pflegeleichten Grabstätten ist der Stadtrat Neustadt in seiner letzten Sitzung des Jahres nachgekommen. Einstimmig beschlossen wurde die Bereitstellung der Grabart „Pflegeleichtes Familiengrab“.  Der Stadtrat folgte damit einem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenates, der sich am 2. Dezember in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Thema befasst hatte.

Für diese neue Grabart wurden Gebühren in Höhe von 1.720 Euro für eine 20-jährige Ruhezeit festgelegt. In der neu gefassten Friedhofssatzung steht, dass in den pflegeleichten Familiengrabstätten maximal zwei Verstorbene als Erdbestattung nebeneinander beigesetzt werden können.

Weiter heißt es in der Satzung: „Zusätzlich zu den Erdbestattungen dürfen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Die Felder für diese Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung als Rasenflächen angelegt und unterhalten. Eine Bepflanzung ist nicht gestattet“. Das heißt, dass Grab- und Blumenschmuck nur auf den ausgewiesenen Sammelstellen platziert werden darf. Keine Änderung gab es für die übrigen Bestattungsgebühren. Diese werden erst 2026 im Rahmen der turnusmäßigen Kostenkalkulation überprüft.

Feuerwehrgebühren werden angepasst

Zudem beschäftigte sich der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat mit der Anpassung der Gebühren für die Feuerwehrleistungen der Stadt Neustadt. Die hierfür aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2015. Eine aktuelle Prüfung hat ergeben, dass die bisherigen Gebührensätze teils deutlich unter den Vergleichswerten liegen, die der kommunale Prüfungsverband ermittelt hat.

Dies sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehren in Neustadt in die Jahre gekommen ist und damit viele Fahrzeuge bereits vollständig abgeschrieben sind und ein relevanter Kostenfaktor nicht mehr berücksichtigt wurde. Einstimmig folgte der Stadtrat dem Empfehlungsbeschluss des Senats und legte fest, dass für die Arbeitszeit eines Feuerwehrdienstleistenden 28 Euro je Stunden berechnet werden. Für Sicherheitswachen sind zukünftig 16,90 Euro je Stunde Einsatzkraft zu zahlen. Wird ein Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst, fällt ein Entgelt von 350 Euro an. Die Brandlöschung bleibt jedoch weiterhin kostenfrei, wie Ordnungsamtsleiter Detlef Heerlein betonte.

Einsparungen durch Sanierungen und Umstellungen

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte keine Einwände gegen die Jahresrechnung 2023, sodass die Entlastung der Verwaltung eine Formsache war. Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD) dankte dem Rechnungsprüfungsausschuss für seine „seriöse“ Arbeit.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Michael Wehy (FW) nahm die Rechnungsprüfung zum Anlass darauf hinzuweisen, dass sich die energetische Sanierung des Rathauses bezahlt gemacht habe. Er sprach von einem Rückgang beim Energiebrauch von rund 540.000 Kilowattstunden. Zudem zeigte sich, dass sich die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik bewährt hat: Zwischen 2016 und 2022 fiel der Stromverbrauch um 39 Prozent, was einer Kostenersparnis von über 100.000 Euro entspricht.

 

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