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Stationär und ambulant
Sana: Klinik Neustadt soll weiter normal arbeiten
Sana Klinik Neustadt nimmt Betrieb wieder auf.
Sana Klinik Neustadt: Betrieb läuft erstmal weiter. // Foto: Sana Kliniken AG
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion Fränkischer Tag
Coburg/Neustadt/Lichtenfels – Im Klinikum Neustadt soll erstmal alles laufen, wie bisher - das sagt die Geschäftsführerin von Sana für Oberfranken. Änderungen könne es aber in Zukunft geben. Wann genau, ist noch unklar.

Für Neustadt müsse es ein neues Konzept geben, sagte Sana-Geschäftsführerin Melanie John noch in der vergangenen Woche. Kurz gesagt, an dem Standort soll der Schwerpunkt in Zukunft auf ambulanter Behandlung liegen. Aber – noch nicht gleich. Das betont Melanie John jetzt. Wann sich etwas ändern werde, sei noch nicht klar.

Änderungen in Neustadt erst nach Neubau

„Die Leistungen des Klinikums werden weiterhin in vollem Umfang erbracht“, sagt John. Das betreffe das Angebot der geriatrischen Rehabilitation, der internistischen und auch der orthopädischen Station. Die stationäre wie auch die ambulante Versorgung fänden „weiterhin vollumfänglich“ statt. „Es gibt derzeit keine Änderungen am Betrieb der Klinik Neustadt.“

Irgendwann aber werde sich das ändern. „Perspektivisch, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme des Coburger Neubaus, wird es indes zu Umstrukturierungen kommen“, sagt John. Wann das neue Klinikum in Coburg fertig ist, ist bislang noch nicht klar. Voraussichtlich wird das aber vor 2030 nichts werden, gut fünf Jahre Bauzeit sind veranschlagt. Wohl deshalb können konkrete Änderungen für Neustadt noch nicht geplant werden. 

Neurochirurgie nach Coburg

Den Umzug der Neurochirurgie von Lichtenfels nach Coburg aber bestätigte John. „Wir vollziehen dabei eine sinnhafte Bündelung von Kompetenzen im Bereich der Neuromedizin. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Coburg und Lichtenfels wird auch künftig eine bedarfsgerechte Versorgung für die Region gewährleistet, wobei Coburg Behandlungsstandort ist und im Rahmen einer fachlichen Zusammenarbeit bei Bedarf über eine Mitbehandlung oder Verlegung entschieden wird“.

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