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Zwei wichtige Ausnahmen
Hier dürfen E-Autos 3 Stunden gratis in Kulmbach parken
E-Auto
E-Autos dürfen in Kulmbach vielerorts künftig drei Stunden gratis parken. Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen. // Foto: Jürgen Gärtner
Kulmbach – Ab 1. April 2025 sind E-Autos bayernweit in den ersten drei Stunden von den Parkgebühren befreit. Auch in Kulmbach. Es gibt aber zwei große Ausnahmen.
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Zunächst einmal die Parkflächen, wo künftig drei Stunden das E-Auto gratis abgestellt werden kann.

Dies sind im Stadtgebiet Kulmbach der EKU-Platz sowie die gebührenpflichtigen Parkplätze:

Albert-Schweitzer-Straße (Berg Mitte)

Bahnhofsplatz

Fritz-Hornschuch-Straße (Brücke gegenüber Fritz, Ganesha, Sparkasse und Eisdiele bis Icehouse)

Hans-Hacker-Straße (Hausnummern 1, 3, 5, 7)

Hardenbergstraße (AOK, gegenüber Bücherei und Stadtpark/Bücherei)

Rot-Kreuz-Platz

Holzmarkt (VR Bank / KUBA)

Johann-Völker-Straße

Karl-Jung-Straße

Obere Stadt (Hausnummer 11 – 25, Zunftstube, Hausnummern 3 bis 9)

Oberhacken

Pestalozzistraße (Hausnummern 15-17, ehemaliger Friseur Stübinger, Hausnummern 2 bis 6a und Kriegerdenkmal)

und Webergasse.

Tiefgarage und Parkhaus Basteigasse ausgenommen

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht für die von der Stadt Kulmbach betriebene Tiefgarage in der Stadtmitte sowie das Parkhaus Basteigasse gilt, da es sich hierbei nicht um Parkflächen an öffentlichen Straßen handelt, auch wenn deren Tarif in der Parkgebührenordnung aus Praktikabilitätsgründen mitgeregelt sind.

Je nachdem wie die jeweilige Regelung am Parkplatz ist, reicht in den meisten Fällen einfach eine Parkscheibe in der Windschutzscheibe.

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