"Landtagswahl"
Die Menschen in Bayern sind aufgerufen, am 8. Oktober einen neuen Landtag zu wählen. Wie sieht eigentlich der Wahlmodus in Bayern aus? Hier gibt es den Überblick.
Der Termin steht seit Mitte Dezember fest: Am 8. Oktober 2023 soll in Bayern der nächste Landtag gewählt werden. Auch die Bezirkswahlen sollen an diesem Tag stattfinden. Nach Artikel 16 der Bayerischen Verfassung muss die Wahl des Landtags frühestens 59 Monate und spätestens 62 Monate nach dem Termin der vorausgegangenen Wahl stattfinden - findet also alle fünf Jahre statt. Da die Landtagswahl 2018 am 14. Oktober war, stand für den Termin 2023 demnach der Zeitraum zwischen dem 17. September und dem 10. Dezember im Raum.
Hier gibt es alle Liveticker zum Wahlabend auf einen Blick:

Wahlsystem in Bayern ruht auf zwei Säulen
Der Landtag in Bayern ist auf 180 Sitze ausgelegt. Durch sogenannte Ausgleichs- und Überhangmandate steigt diese Zahl jedoch. Im aktuellen bayerischen Landtag sitzen 205 Abgeordnete.
Das Wahlsystem in Bayern beruht auf zwei Säulen. Die Abgeordneten werden über Direktmandate und Listenmandate in den Landtag gewählt. Damit soll einerseits gewährleistet sein, dass die Wähler möglichst großen direkten Einfluss auf die Abgeordneten nehmen können, die in den Landtag einziehen. Andererseits soll die Sitzverteilung zwischen den Parteien möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen.
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Säule 1: Direktmandate bei der Landtagswahl in Bayern
Aus allen Regionen soll mindestens ein Abgeordneter in den Landtag einziehen. Das soll mit der Einteilung Bayerns in 91 Stimmkreise gewährleistet werden. In jedem Stimmkreis wird bei der Landtagswahl ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Dies geschieht über die Erststimme bei der Wahl.
Für einen Wahlsieg eines Kandidaten reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei der Landtagswahl am 8. Oktober 2023. Einfache Mehrheit bedeutet: Wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt das Mandat.
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Säule 2: Listenmandate bei der Landtagswahl in Bayern
In den sieben Regierungsbezirken Bayerns - Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken, Oberpfalz, Schwaben, Niederbayern und Oberbayern - stellen die Parteien eigene Kandidatenlisten auf. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.
Es ziehen nicht aus jedem Regierungsbezirk gleich viele Kandidaten über die Zweitstimme in den Landtag ein. Wie viele Abgeordnete aus einem Regierungsbezirk in den Landtag entsendet werden, richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Bei der Landtagswahl in Bayern zählen die Gesamtstimmen
Die Auszählung bei der Landtagswahl in Bayern unterscheidet sich von der Bundestagswahl, bei der über die Zweitstimmen bestimmt wird, wie viele Sitze eine Partei im Parlament enthält. In Bayern wird dagegen ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen eine Partei insgesamt erhalten hat (Gesamtstimmen). Danach wird für jeden Regierungsbezirk nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren errechnet, wie viele Sitze einer Partei zustehen.
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Damit eine Partei in den Landtag einzieht, muss sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erreichen. Die Sitzverteilung im Landtag richtet sich nach dem Anteil der Stimmen, die eine Partei erreicht. Erreicht eine Partei beispielsweise zehn Prozent der Gesamtstimmen bei der Landtagswahl, stehen ihr also auch zehn Prozent der Sitze im Landtag zu - unabhängig davon, wie viele ihrer Kandidaten über ein Direktmandat in den Landtag kommen.
So werden die Sitze im bayerischen Landtag verteilt
Sobald feststeht, wie viele Sitze einer Partei nach der Landtagswahl in Bayern zustehen, werden die Sitze auf die Kandidaten der Partei verteilt. Zunächst erhalten jene Kandidatinnen und Kandidaten einen Sitz im Landtag, die ihr Direktmandat im Wahlkreis gewonnen haben.
Wenn einer Partei von den Gesamtstimmen her noch weitere Sitze zustehen, werden diese an die Listenkandidaten verteilt. Und zwar an jene Kandidaten auf den Parteilisten, die persönlich die meisten Wählerstimmen bekommen haben.
Gibt es in Bayern Überhangmandate?
Nach dem Wahlsystem zum bayerischen Landtag kann es dazu kommen, dass Parteien über Direktmandate mehr Sitze gewinnen, als ihnen über die Zahl der Gesamtstimmen zustehen. Damit die Sitzverteilung dennoch dem Ergebnis der abgegebenen Gesamtstimmen entspricht, bekommen die anderen Parteien dann zusätzliche Sitze im Landtag, die mit Listenkandidaten besetzt werden - die sogenannten Überhang- oder Ausgleichsmandate.
Im 18. bayerischen Landtag in der Wahlperiode von 2018 bis 2023 gab es tatsächlich zahlreiche Überhangmandate. So zogen nicht 180 Abgeordnete in den Landtag ein. Die Zahl der Abgeordneten im bayerischen Landtag lag bei 205.