Alexandra R.
Nach dem Urteil wegen Mordes gehen beide Angeklagte in Revision. // Anna-Lena Reif
Angeklagte gehen in Revision

Das Verschwinden der schwangeren Alexandra R. löste Entsetzen aus. Jetzt soll das Urteil gegen die beiden Verurteilten erneut geprüft werden.

 // Kalchreuth/Nürnberg

Nach einem monatelangen Prozess hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in der vergangenen Woche zwei Männer wegen des Mordes an der hochschwangeren Alexandra R. aus Katzwang zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Die Leiche der 39-Jährigen wurde bis heute nicht gefunden. Beide Angeklagte gehen nun in Revision, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Damit muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden, wie es in dem Fall weitergeht. 

Die 39-jährige Alexandra R.
Die 39-jährige Alexandra R. // Polizeipräsidium Mittelfranken

Alexandra R. war im Dezember 2022 spurlos verschwunden, nachdem sie ihre Pflegetochter zur Kita gebracht hatte. Unter Verdacht gerieten schnell ihr ehemaliger Lebensgefährte Dejan B. und dessen Geschäftspartner Ugur T. aus Kalchreuth. Als Mordmotiv wurde Habgier vermutet, denn beide hatten über Zahlungen von Alexandra R. ihren Lebensunterhalt bestritten. Nach einem Streit und der endgültigen Trennung von Alexandra R. und Dejan B. im März 2022 hatte sie diese eingestellt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und schließlich auch der Richter sollen die beiden Männer die Hochschwangere entführt und getötet haben. Die weitere Spur führt nach Oberbayern, doch auch der Einsatz von Leichenspürhunden brachte keine Ergebnisse.

Besondere Schwere der Schuld

Die Ermittlungen führten zu einer Anklage wegen Mordes und einem Mammutprozess, der mit mehr als 140 Zeugen das Landgericht über mehrere Monate beschäftigte. Zusätzlich zum Urteil wegen Mordes sahen die Richter wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft auch die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Diese würde bedeuten, dass eine vorzeitige Entlassung aus der 15-jährigen Haft quasi unmöglich wäre. 

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