Update (5. Juli):
Seit dem 27. Juni galt in Seßlach ein Abkochgebot, da das Trinkwassernetz geringe bakterielle Verunreinigungen aufgewiesen hatte. Das Gesundheitsamt hat das Abkochgebot aufgehoben.
Die regelmäßigen und umfangreichen Probeentnahmen der letzten Tage hätten bestätigen, dass das Trinkwasser nun wieder keimfrei ist und damit uneingeschränkt für alle Zwecke des täglichen Gebrauchs geeignet ist.
Ursprüngliche Meldung:
Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Coburg hat ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadt Seßlach angeordnet. Als Grund wird in einer Pressemitteilung der Stadt eine „geringe mikrobiologische Beeinträchtigung des Trinkwassers“ genannt. Konkret handele es sich um eine Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung.
Abkochgebot: Welche Gebiete sind davon betroffen?
Von der Abkochanordnung betroffen sind laut Pressemitteilung die Stadtteile Seßlach, Hattersdorf, Eckersdorf und Heinersdorf.
Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme könne aktuell noch keine Prognose getroffen werden, wie es weiter heißt.
Wie funktioniert das Abkochen von Wasser?
Zum Abkochen muss Wasser vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden. Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Stadtteile empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen.
Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur
Körperpflege verwendet werden. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Weiterer wichtiger Hinweis in der Pressemitteilung: „Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe sowie nicht genannte Stadtteile sind von dieser
Maßnahme nicht betroffen.“
Die Pressemitteilung der Stadt endet mit den Worten: „Wir bedauern diese notwendigen Maßnahmen und bitten um ihr Verständnis.“