Rettungsring am Beckenrand im Aquaria
Rettungsring am Beckenrand im Aquaria // Julia Scholl
Nach Badeunfall: Eindringlicher Appell an Aquaria-Besucher

Ein kleiner Junge wäre im Coburger Schwimmbad fast ertrunken. Der Betreiber erinnert an die Rechtslage, die vielen vielleicht gar nicht bewusst ist. Derweil herrscht bei der Polizei Verwunderung.

 //  Coburg
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Zum Glück haben eine Besucherin und ein Bademeister schnell und richtig reagiert – sonst hätte am vergangenen Donnerstag (29. Mai 2025) ein Badeunfall im Coburger Aquaria-Schwimmbad wohl auch tödlich enden können. Wie berichtet, hatte die Frau gegen 17.30 Uhr bemerkt, wie ein fünfjähriger Junge bewusstlos im Wellnessbecken treibt. Sie zog das Kind daraufhin aus dem Wasser, und der herbeigeeilte Bademeister leitete sofort Reanimationsmaßnahmen ein – mit Erfolg: Der Junge konnte wiederbelebt werden.

Am Dienstag hat sich nun erstmals die SÜC als Betreiber des Aquaria zu dem Vorfall geäußert. Beziehungsweise: Dieser Vorfall wird zum Anlass genommen, um auf ein allgemeines Problem hinzuweisen, dass es wohl seit geraumer Zeit nicht nur in Coburg gibt. So würden Bäderbetriebe „mit Sorge“ beobachten, dass Eltern glauben, mit der Bezahlung des Eintrittes auch die Verantwortung für ihre Kinder an das Badpersonal abgeben zu können. Dies sei aber falsch.

Blick auf das große Becken im Aquaria in Coburg.
Blick auf das große Becken im Aquaria in Coburg. // CT-Archiv

Die SÜC stellt in ihrer Stellungnahme klar: „Die Wasseraufsichtskräfte, die täglich am Beckenrand stehen, sind für die Wasseraufsicht, Risikominimierung und im Notfall für die Rettung von Ertrinkenden zuständig. Eine Aufsichtspflicht für Kinder haben sie jedoch nicht! Diese liegt uneingeschränkt bei den begleitenden Eltern oder Erziehungsberechtigten.“

Das Aquaria-Team richtet sich deshalb mit einem eindringlichen Appell an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, ihrer Aufsichtspflicht beim Schwimmbadbesuch vollumfänglich nachzukommen.

Mehrere Vorfälle in jüngster Zeit!

Der Appell erscheint auch deshalb umso wichtiger, weil der Vorfall vom 29. Mai 2025 nicht der einzige dieser Art in der jüngeren Vergangenheit war. Im Gegenteil: Zuletzt würden sich Vorfälle sogar „häufen“, bei denen nicht schwimmfähige Kinder und Jugendliche ohne geeignete Schwimmhilfen sich selbst überlassen werden. Wie die SÜC mitteilt, musste das Aquaria-Aufsichtspersonal alleine in der vergangenen Woche zweimal eingreifen, Eltern mehrfach ermahnen und am 29. Mai sogar Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten.

Aquaria-Betriebsleiter Jörn Kirchner bringt es noch einmal unmissverständlich auf den Punkt: „Kinder, die nicht sicher schwimmen können, darf man auch in flachem Wasser niemals aus den Augen lassen! Zusätzlich sollten Kinder, passend zu ihrer Kleidergröße, Schwimmwesten oder andere Schwimmhilfen tragen.“

Ermittlungen der Polizei dauern an

Zum konkreten Vorfall vom 29. Mai möchte sich Antje Leipold von der SÜC-Unternehmenskommunikation zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. Sie verweist auf die noch laufenden Ermittlungen der Polizei.

Zeugen gesucht!

Diese Ermittlungen gestalten sich aber schwierig, wie es auf Nachfrage beim zuständigen Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth heißt. Denn: Bislang habe sich kein einziger Zeuge gemeldet. Darüber wundert man sich bei der Polizei, denn das Aquaria war zu dieser Zeit gut besucht.

Die ermittelnde Kriminalpolizei Coburg erneuert deshalb ihren Aufruf:  Wer war am Donnerstag, 29. Mai (Himmelfahrt/Vatertag), gegen 17.30 Uhr im Coburger Aquaria und hat möglicherweise etwas beobachtet? Hinweise werden erbeten unter: Telefon 09561 645-0

Wie geht es dem Jungen jetzt?

Der Gesundheitszustand des Jungen wurde unterdessen als „stabil“ bezeichnet. Angeblich wird er das Krankenhaus, in das er am Donnerstag gebracht wurde,  noch in dieser Woche verlassen können.

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