0
Prozess
Aushilfslehrer soll nackte Schüler gefilmt haben - Prozess
Prozess gegen Aushilfslehrer
Ein Aushilfslehrer soll heimlich nackte Grundschüler gefilmt haben. (Symbolbild) // Stefan Puchner/dpa
von dpa
Haßfurt – Vor dem Schwimmunterricht ziehen sich Schüler zumeist in einer Kabine um. Dabei soll sie ein Aushilfslehrer heimlich gefilmt haben. Vor Gericht nimmt der Mann dazu Stellung.
Artikel anhören

Ein Aushilfslehrer soll in Unterfranken nackte Grundschulkinder in Umkleidekabinen eines Schwimmbades gefilmt haben. Zu Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Haßfurt ließ sich der 30-Jährige umfassend zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ein. Ob der Angeklagte die Taten einräumte, blieb aber unklar, weil er hinter verschlossenen Türen aussagte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll das Verfahren am 7. Mai fortgesetzt werden. Für den 28. Mai sei das Urteil geplant. 

Aufsicht im Schwimmunterricht 

Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Mann wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in zwölf Fällen angeklagt. Zudem wirft sie ihm Herstellung kinderpornographischer Inhalte in 13 Fällen und Besitz kinderpornographischer Inhalte vor.

Die Videoaufnahmen der Schüler sollen im Jahr 2023 entstanden sein, als der Aushilfslehrer an einer Schule im unterfränkischen Landkreis Haßberge beschäftigt war. Er war damals laut Anklage unter anderem als Aufsicht beim Schwimm- und Sportunterricht der Grundschulklassen eingesetzt.

Nacktaufnahmen von Jungen

Zwischen Mai und Dezember 2023 soll der Angeklagte mit seinem Handy 
28 heimliche Videoaufnahmen in Umkleidekabinen und Klassenzimmern der Schule gemacht haben, vorwiegend von sechs- bis zwölfjährigen Jungen, die teils nackt waren. In den Klassenzimmern wurden auch Mädchen gefilmt. Die Kinder sollen von den Aufnahmen nichts mitbekommen haben. «Er handelte mit dem Ziel, Nacktaufnahmen der Jungen zu erhalten, um sich sexuell zu erregen», heißt es in der Anklage. Aus den Videos soll der Anklagte sodann kinderpornographische Bildcollagen erstellt haben. 

Hinweis aus den USA

Die Polizei war dem Mann nach einem Warnhinweis aus den USA auf die Spur gekommen. Daraufhin wurde die Wohnung des Mannes im Januar 2024 durchsucht. Nach der Sichtung der gefundenen Beweismittel - Bilder und Videos von Missbrauchshandlungen an Kindern - ergab sich nach Angaben der Ermittler der Verdacht, dass der Angeklagte auch Aufnahmen in seiner Schule angefertigt haben könnte. 

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe musste der 30-Jährige die Schule verlassen. Die Regierung von Unterfranken leitete arbeitsrechtliche Schritte ein.

Inhalt teilen