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Evangelische Kirche
Kirchenvorstandswahl: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Kirchenvorstandswahl
 // Evangelische Landeskirche Bayern
Coburg – Bayernweit sind knapp zwei Millionen Menschen aufgerufen, die Leitungsgremien ihrer jeweiligen Kirchengemeinde neu zu wählen. In Coburg zeichnet sich bereits eine sehr hohe Beteiligung bei der Briefwahl ab.

„Stimm für Kirche“ – unter diesem Motto finden am Sonntag, 20. Oktober, bayernweit die Wahlen für die Kirchenvorstände aller evangelischer Kirchengemeinden statt.

Knapp zwei Millionen Menschen sind dazu aufgerufen, ihre „Stimme für Kirche“ abzugeben.

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Für die rund 1.500 Kirchengemeinden, die der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern angehören, werden insgesamt etwa 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern neu gewählt.

Offizieller Wahltermin ist zwar am Sonntag. Doch in den vergangenen Wochen war bereits Briefwahl möglich.

Hohe Wahlbeteiligung in Coburg?

Wie zu hören ist, zeichnet sich im Coburger Raum eine recht hohe Wahlbeteiligung ab.

Wer seine Stimme erst direkt am Sonntag abgeben möchte, muss sich bei seiner jeweiligen Kirchengemeinde informieren. Denn die Uhrzeiten, zu denen gewählt werden kann, sind unterschiedlich. Oft besteht die Möglichkeit direkt im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst.

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Kirchenvorstände nehmen innerhalb einer Kirchengemeinde sehr wichtige Aufgaben. Was genau das ist und was es außerdem noch rund um die Wahl zu beachten gibt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

(Übernommen von der Internetseite„Stimm für Kirche“)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kirchenvorstandswahl

1. Was ist der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die von den Gemeindegliedern in der Kirchenvorstandswahl Gewählten oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für Aktivitäten, rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Ergänzt wird das je nach Gemeindegröße aus sechs bis 15 Mitgliedern bestehende Gremium durch Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinden.

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2. Was macht der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Auch durch Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen und bei der Anstellung von Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

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Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für Gottesdienste, fördern das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.

3. Wie groß ist ein Kirchenvorstand ?

Die Größe des Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. Bei Kirchengemeinden bis zu 1000 Gemeindemitgliedern werden zum Beispiel fünf Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher gewählt und einer (oder eine) noch zusätzlich berufen. Bei Kirchengemeinden bis zu 2000 Gemeindemitgliedern werden sechs gewählt und zwei berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 5000 Gemeindemitgliedern werden acht gewählt und zwei berufen. Auf Wunsch können auch größere Kirchenvorstände gebildet werden, als es eigentlich vorgesehen ist. Dann allerdings muss auch die zahl der Kandidierenden höher sein.

Ergänzt wird ein Kirchenvorstand durch die Pfarrerinnen und Pfarrer der jeweiligen Gemeinden.

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4.  Wer kann für den Kirchenvorstand kandidieren?

Wer bei der Kirchenvorstandswahl kandidieren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Berufung in den Kirchenvorstand mit allen Rechten und Pflichten ist bereits ab 16 Jahren möglich.

5. Wer kann den Kirchenvorstand wählen?

Wählen dürfen alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab dem 14. Lebensjahr. 

6. Wann kann gewählt werden?

Stichtag der Wahl ist am Sonntag, 20. Oktober. In vielen Gemeinden kann am Sonntag direkt nach dem Gottesdienst gewählt werden. Es war aber auch Briefwahl möglich. Alle Wahlberechtigten hatten deshalb einen Wahlbrief zugeschickt bekommen.

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7. Wo finde ich weitere rechtliche Grundlagen zur Kirchenvorstandswahl?

Alle rechtlichen Grundlagen und noch viele weitere Informationen gibt es auf der Seite kirchenvorstand-bayern.de

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