0
ÖPNV
Warum müssen E-Roller draußen bleiben?
E-Tretroller
Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf der Straße. // Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Coburg – Die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen ist im gesamten ÖPNV des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg verboten. Ein Coburger Grünen-Stadtrat findet das „unverständlich“ und kämpft dagegen an.

Zum 1. Januar 2024 sind die Stadt und der Landkreis Coburg dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) beigetreten. Deshalb gelten in der Region nun für den ÖPNV dieselben Regeln wie im gesamten VGN-Gebiet.

Unter anderem: Sogenannte Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Roller oder E-Scooter dürfen in Bussen und Bahnen nichtmitgenommen werden. 

Klüglein stellt Stadtratsantrag

Kevin Klüglein, Stadtrat der Grünen in Coburg, findet an der Regelung so einiges „unverständlich“ und würde an der Regelung etwas ändern.

So fordert er in einem namens der Grünen-Fraktion gestellten Stadtratsantrag, dass sich die Stadt Coburg (oder die SÜC als Betreiber des Stadtbusverkehrs in Coburg) dafür einsetzt, das Verbot der Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen rückgängig zu machen. 

Sollte dies VGN-weit nicht möglich sein, sollte der Coburger Oberbürgermeister angewiesen werden, in der Verbandsversammlung der SÜC zu
beantragen, dass die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen zumindest im ÖPNV-Angebot der SÜC wieder erlaubt wird.

E-Bikes sind erlaubt

„Das Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen im ÖPNV ist nicht durch wissenschaftliche Studien gedeckt“, schreibt Kevin Klüglein in der Begründung seines Antrags. Er verweist darauf, dass zum Beispiel E-Bikes und Elektrorollstühle nicht von dem Verbot betroffen seien. „Das Verbot zielt somit nicht generell auf akkubetriebene Fahrzeuge oder Akkus im Besonderen ab, sondern speziell auf Elektrokleinstfahrzeuge.“

Ebenso kann sich Klüglein den Hinweis nicht verkneifen, dass die Deutsche Bahn die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen als Handgepäck im Regional- und Fernverkehr sehr wohl erlaube.

In der U-Bahn in Nürnberg „sinnvoll“

Kevin Klüglein ist der Meinung, dass im Gebiet des VGN unterschiedliche Ansprüche an die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen gestellt werden. Ein Verbot in der U-Bahn in Nürnberg erscheine sinnvoll – ein Verbot im ländlichen Bereich schränke hingegen die Nutzung des ÖPNV „unverständlicherweise“ ein.

Lesen Sie auch:

 

 

Inhalt teilen